Der Deutsche Bundestag diskutiert heute Abend im Plenum den Entwurf der Bundesregierung für eine Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes. Dazu erklärt Jan-Niclas Gesenhues, umweltpolitischer Sprecher und Leiter der AG Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:
„Der Gesetzentwurf ist ein Angriff auf Demokratie und Völkerrecht. Schwarz-Rot macht den Umweltschutz zum Sündenbock. Das ist kein Zufall, sondern Teil einer größeren Strategie dieser Bundesregierung. Die ökologische Zivilgesellschaft soll mundtot gemacht werden.
Ihr werden zentrale Rechte genommen, die völkerrechtlich eigentlich vorgegeben sind. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum unzureichenden Klimaschutzprogramm der Bundesregierung hat gerade erst gezeigt, dass Umweltklagen ein wichtiges und wirksames Instrument sind, wenn die Politik beim Klimaschutz versagt. Wer unliebsame Urteile einfach verhindern will, stellt damit den Rechtsstaat selbst infrage. Der Angriff auf den Umweltschutz ist auch ein Angriff auf unsere Demokratie.
Die Vorschläge der Bundesregierung werden nicht zu Beschleunigung führen, sondern machen Planungen rechtsunsicherer und klageanfälliger – auf Kosten unserer Natur und Umwelt. Weniger als 0,1 Prozent der Verfahren bei Verwaltungsgerichten gehen auf Umweltklagen zurück. Von einer Klageflut kann also keine Rede sein. In den meisten Fällen sind die Klagen erfolgreich und damit offensichtlich notwendig, um geltendes Recht durchzusetzen.
Die Bundesregierung setzt an der völlig falschen Stelle an. Was die Beschleunigung wirklich voranbringen würde, wäre Priorisierung, klug eingesetztes Personal in den Behörden und eine konsequente Digitalisierung.
Stattdessen lenkt die Bundesregierung vom eigenen Versagen ab und legt der Zivilgesellschaft Steine in den Weg. Das ist ein Skandal, denn es sind gerade die vielen ehrenamtlichen Naturschützer*innen und deren Verbände, die unsere Demokratie mit Leben füllen. Sie setzen sich für unsere Gesundheit, saubere Luft und reines Wasser ein.
Zahlreiche Expert*innen warnen, dass der Gesetzesentwurf gegen EU- und Völkerrecht verstößt. Der Bundesregierung scheint das völlig egal zu sein.“