Wasserhaushaltsgesetz stärkt öffentliche Trinkwasserversorgung

Berlin. Zum durch den Bundestag beschlossenen Wasserhaushaltsgesetz erklärt Jan-Niclas Gesenhues, umweltpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag:

„Städte und Kommunen in Deutschland müssen den Menschen künftig einen freien öffentlichen Zugang zum Trinkwasser anbieten. Sowohl in Innen- als auch in Außenbereichen sollen künftig an öffentlichen Orten Anlagen zur Verfügung stehen, an denen kostenlos Wasser getrunken oder abgefüllt werden kann. Damit leisten wir einen Beitrag zur Klimaanpassung, aber auch zur Stärkung des Rechts auf Zugang zu Trinkwasser – besonders auch für wohnungslose Menschen.

Gerade vor dem Hintergrund immer stärkerer und längerer Hitzeperioden in Folge der Klimakrise schafft die Bundesregierung so einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung. Gesundheitliche Belastungen aufgrund von Hitze nehmen enorm zu. Mit frei zugänglichen Wasserstellen leisten Kommunen bundesweit einen Beitrag zur Klimavorsorge.

An vielen Orten stehen schon heute öffentliche Trinkwasserspender. Weitere Trinkbrunnen lassen sich kostengünstig aufstellen. Für Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch Durchreisende und Sportler sind sie eine leicht erreichbare Quelle, um kostenlos an Trinkwasser zu kommen. Besonders wichtig ist es für wohnungslose Menschen, auch im öffentlichen Raum Zugang zu sauberem Trinkwasser zu haben.

Darüber hinaus sind Kommunen künftig auch stärker in der Verantwortung, wenn es um die Wasserentnahme geht. Das Wasserhaushaltsgesetz sieht vor, dass der Wasserschutz rund um die Stellen stark verbessert wird, an denen Wasser aus der Landschaft entnommen wird. Verunreinigungen durch Industrie oder starke landwirtschaftliche Nutzung stehen einer guten Trinkwasserqualität im Weg.“

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Heye Jensen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, E-Mail: [email protected], Mobil: 0176 5568 3344

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