Schwangerschaftsabbruch jetzt entkriminalisieren

Jede Frau hat das Recht, selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben zu entscheiden. Das betrifft auch und besonders die eigene Schwangerschaft.

Diese sehr persönliche Entscheidung hat jedenfalls eindeutig nichts im Strafrecht zu suchen und muss endlich auch in Deutschland entkriminalisiert werden. Denn im Moment sind Schwangerschaftsabbrüche zwar unter bestimmten Voraussetzungen strafffrei, aber grundsätzlich verboten. Diese Regelung ist bevormundend und überholt.

Ich habe deshalb heute einen Gruppenantrag unterzeichnet – eingebracht aus der Mitte des Parlaments von 236 Abgeordneten – der die Stigmatisierung von Betroffenen, von Ärzt*innen und Berater*innen endlich beendet.

Konkret heißt das:

👉 Wir regeln Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern neu im Schwangerschaftskonfliktgesetz.

👉 In der Frühphase der Schwangerschaft (bis zur 12. Woche nach Empfängnis) ist der Abbruch, mit Einwilligung der Schwangeren, nach Beratung und durch Ärzt*innen vorgenommen, rechtmäßig.

👉 Die gesetzliche Beratungspflicht bleibt bestehen, die Wartezeit von drei Tagen entfällt. Die Schwangere bleibt straffrei.

👉 Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch werden im Rahmen der Gesundheitsversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Diese Seite verwendet Cookies. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung.