Mit der geplanten Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes will die Bundesregierung angeblich missbräuchliches Verhalten verhindern. Auf Nachfrage von Jan-Niclas Gesenhues räumt das Bundesumweltministerium jetzt jedoch ein, dass es sich dabei um eine vorbeugende Regelung handelt, der keine konkreten Praxisfälle zugrunde liegen.
